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[Pressemitteilung] Piratenpartei kritisiert mangelhaften Datenschutz bei der Digitalstategie des Senates

Die Piratenpartei kritisiert den naiven Umgang des Senates mit dem Thema
Datenschutz und der informationellen Selbstbestimmung der Bürger bei der
kürzlich vorgestellten Digitalstrategie. Gerade wenn Bürgerdaten
zusammengeführt und zentral verwaltet werden sollen, sind strenge
Zugriffskontrollen, Protokollierung und eine unabhängige Kontrolle deren unabdingbar.
Die Behörden müssen durch eine weisungsunabhängige und weisungsberechtigte Kontrollstelle
beaufsichtigt werden. In Hamburg ist diese Stelle die des „Hamburgischen
Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit “.  
Die Piratenpartei Hamburg fordert einen deutlichen Ausbau der
Dienststelle des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit . Wir setzen uns dafür ein, die notwendigen Mittel
für einen erheblichen, vor allem personellen Ausbau der
Hamburgischen Dienststelle bereit zu stellen. 
Dazu Arthur Kaiser, Informatiker und Vorsitzender der Hamburger
Piratenpartei:
Es ist absolut naiv anzunehmen, dass eine Behörde sich selbst wirksam
kontrollieren kann. Die zuständige, weisungsunabhängige Kontrollstelle
in Form des „Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit “ taucht in der Digitalstrategie an keine Stelle
auf. Doch gerade diese Beauftragten haben im vergangenen Jahr etliche
Skandale innerhalb von Behörden, vor Allem der Polizei aufgedeckt und
mit Bußgeldern sanktionieren können. Rot-Grün
hat in Hamburg noch kurz vor der Wahl das neue Polizeigesetz
durchgedrückt und die Rechte des Datenschutzbeauftragten darin
beschnitten. Die Politik muss dafür sorgen, dass durch Digitalisierung
die Hamburgerinnen und Hamburger nicht zu gläsernen Bürgern werden.
Darüber hinaus müssen Befugnisse und Aufgaben des Landesdatenschutzbeauftrageten, so ausgestaltet werden, dass ein besserer gesetzeskonformer Umgang mit schützenswerten persönlichen Daten nicht nur eingefordert, sondern auch regelhaft und sorgfältig geprüft werden kann. Sowohl die Durchsetzung einer informationellen Selbstbestimmung der
Bürger, sowie die Verbesserung der Rechtssicherheit aller Daten
verarbeitenden Betriebe und Institutionen, aber auch die
vollumfängliche, sachgerechte und zeitnahe Bearbeitung von
datenschutzrelevanten Anfragen aller Art, sollen auf diesem Wege
verbessert werden.

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