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Gute Argumente für das Land Hamburg
wollen diskutiert und verbreitet werden.

Wir freuen uns immer über Unterstützung unserer Wahlvorschläge: Es ist kostenlos, tut nicht weh und Deine Daten sind bei uns sicher! Hier findest Du das Formular zur Unterstützung unseres Wahlvorschlags für die Bürgerschaftswahl 2025. Du kannst es gerne ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben an

Piratenpartei Hamburg
Postfach 50 02 12
22767 Hamburg

senden oder dienstags zu unserem Stammtisch in der Landesgeschäftsstelle im Marktmeisterhaus am Elsässer Platz 1, 22049 Hamburg, mitbringen. Alternativ findest Du uns immer mal wieder an verschiedenen Orten in der Stadt und kannst uns vor Ort ein Autogramm da lassen. Vielen Dank für Deine Unterstützung! 🧡

Die laufende Arbeit des Landesverbandes Hamburg kannst Du mit dem Verwendungszweck „LV HH“ unterstützen. Mit diesem Geld wird z. B. diese Homepage, unser Büro am Elsässer Platz und der nächste Landesparteitag in Hamburg finanziert.

Kontoverbindung

Kontoinhaber Piratenpartei Deutschland Landesverband Hamburg
Konto-Nr. 200 901 4600
Bankleitzahl 430 609 67
Bank GLS Bank

IBAN DE20 4306 0967 2009 0146 00
BIC GENODEM1GLS


Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Zuwendungen an die PIRATEN

Reguläre Mitgliedsbeiträge und Spenden an die PIRATEN sind grundsätzlich steuerlich gefördert, wenn diese von natürlichen, unbeschränkt steuerpflichtigen Personen geleistet werden. Für die steuerliche Behandlung sind folgende Vorschriften maßgeblich:

Nach § 34g EStG wird ein Abzug von der tariflichen Einkommensteuer gewährt. Dabei können 50% der Zuwendung (Mitgliedsbeitrag und Spende) direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (bis zu einer maximalen Zuwendung von 1.650 € bei Ledigen und 3.300 € bei zusammen veranlagten Ehegatten). Tatsächlich liegt die effektive Steuerentlastung einige Prozentpunkte höher wegen Solidaritätszuschlags und ggf. Kirchensteuer. Werden über diese Summen hinaus Beträge den PIRATEN zugewendet, kann der diese Grenze übersteigende Teil gemäß § 10b Abs. 2 EStG vom Steuerpflichtigen als Sonderausgaben abgezogen werden. Für diesen übersteigenden Anteil gilt ebenfalls eine Grenze von 1.650 € (zusammen veranlagte Ehegatten 3.300 €). Die sich hieraus ergebende Steuerentlastung hängt vom individuellen Steuersatz ab.

Werden pro Kalenderjahr mehr als 3.300 € zugewendet (zusammen veranlagte Ehegatten 6.600 €), dankt dies die Piratenpartei, aber nicht der Staat. Der diese Grenze übersteigende Teil ist nicht mehr steuerlich begünstigt. Für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt ist nicht immer eine Spendenbescheinigung notwendig:

Für Mitgliedsbeiträge genügt die Vorlage von Barzahlungsbelegen oder Buchungsbestätigungen/Kontoauszug der Bank (§ 50 Abs. 3 EStDV).

Bei Spenden bis 200 € bedarf es streng genommen darüber hinaus auch einer Verwendungsbestätigung (§ 50 Abs. 2 Nr. 2c EStDV) durch die PIRATEN, worauf aber in der Finanzverwaltungspraxis selten Wert gelegt wird.

Dementsprechend stellen wir grundsätzlich nur bei Spenden über 200 € förmliche Zuwendungsbestätigungen aus. Für Spenden unter 200 € können förmliche Zuwendungsbestätigungen bei Bedarf beim Schatzmeister angefordert werden.

Bei Fragen wende dich bitte vertrauensvoll an unseren Landesschatzmeister.