+++ PIRATEN: Wird privater Anbau von medizinischen Cannabis vor dem Bundesverwaltungsgericht entschieden ? +++
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet morgen um 11:00 Uhr die Frage, ob medizinischer Cannabis privat angebaut werden darf.
Falls die Klage abgewiesen wird, müsste der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wohl eine Entscheidung treffen.
Andreas Vivarelli, drogenpolitischer Sprecher der Piratenpartei Deutschland:
»Was in anderen Ländern längst legal ist, muss in Deutschland auch endlich per Gesetz geregelt sein. Die Vergabe von Cannabis als Medikament darf nicht mehr unter Strafe stehen. Es kann nicht sein, dass die Preise in der Apotheke weit über dem Schwarzmarktniveau liegen. Fünf Patienten haben aus diesen Gründen einen Antrag auf Selbstversorgung bei der Bundesopiumstelle gestellt. Diese wurden abgelehnt und die Patienten haben dagegen geklagt. Drei von Ihnen mit Erfolg: Die BfArM wurde per Urteil aufgefordert neu zu entscheiden, oder in die Berufung zu gehen. Morgen behandelt das Bundesverwaltungsgericht den ersten Fall eines Patienten. Das Urteil könnte eine wichtige Wende bedeuten und die Versorgung maßgeblich verändern.
Zwei Patienten, die sich selbst versorgt haben wurden bereits wegen gerechtfertigten Notstand freigesprochen. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes könnte weiteren Patienten endlich zu ihrer Medizin verhelfen oder bald den EuGH beschäftigen.«
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+++ PIRATEN: Wird privater Anbau von medizinischen Cannabis vor dem Bundesverwaltungsgericht entschieden ? +++
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet morgen um 11:00 Uhr die Frage, ob medizinischer Cannabis privat angebaut werden darf.
Falls die Klage abgewiesen wird, müsste der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wohl eine Entscheidung treffen.
Andreas Vivarelli, drogenpolitischer Sprecher der Piratenpartei Deutschland:
»Was in anderen Ländern längst legal ist, muss in Deutschland auch endlich per Gesetz geregelt sein. Die Vergabe von Cannabis als Medikament darf nicht mehr unter Strafe stehen. Es kann nicht sein, dass die Preise in der Apotheke weit über dem Schwarzmarktniveau liegen. Fünf Patienten haben aus diesen Gründen einen Antrag auf Selbstversorgung bei der Bundesopiumstelle gestellt. Diese wurden abgelehnt und die Patienten haben dagegen geklagt. Drei von Ihnen mit Erfolg: Die BfArM wurde per Urteil aufgefordert neu zu entscheiden, oder in die Berufung zu gehen. Morgen behandelt das Bundesverwaltungsgericht den ersten Fall eines Patienten. Das Urteil könnte eine wichtige Wende bedeuten und die Versorgung maßgeblich verändern.
Zwei Patienten, die sich selbst versorgt haben wurden bereits wegen gerechtfertigten Notstand freigesprochen. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes könnte weiteren Patienten endlich zu ihrer Medizin verhelfen oder bald den EuGH beschäftigen.«
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