In der kommenden Woche, am 28.05.2015, wird die Hamburgische Bürgerschaft eine Verfassungsänderung beschließen, die ein sogenanntes „Bürgerschaftsreferendum“ einführen soll. Vorgebliches Ziel der Verfassungsänderung ist, eine verbindliche Abstimmung über die Olympia-Bewerbung der Freien und Hansestadt Hamburg zu ermöglichen.
Dabei werden auch Einschränkungen der bestehenden Volksgesetzgebung beschlossen. Zukünftig sind Hamburger Senat und Bürgerschaft in der Lage, Volksinitiativen „an sich zu reißen“, in dem Sie die Forderungen dieser, zum Gegenstand eines „Bürgerschaftsreferendums“ machen. Die Volksinitiativen werden dabei eingefroren und nur unter sehr unrealistischen Bedingungen als Alternative in das Referendum mit aufgenommen. Nach dem „Bürgerschaftsreferendum“ wird es eine mehrjährige Sperre für laufende oder neue Volksinitiativen zu diesen Themen geben. Das „Bürgerschaftsreferendum“ gibt der Bürgerschaft und dem Senat eine wesentlich stärkere Kontrolle über den Zeitpunkt und die Fragestellung von Abstimmungen als es bei Volksentscheiden bisher der Fall ist.
Das Referendum wird so zum Werkzeug für die Bürgerschaft und den Senat unliebsame Volksinitiativen in ihrer Durchführung zu behindern oder in der angedachten Form sogar ganz zu verhindern. Derartige Möglichkeiten bestehen momentan nicht, denn die Volksgesetzgebung ist bisher rein die Sache der Bürger. Die Ankündigung mit Hilfe eines Ausführungsgesetzes den Volksinitiativen großzügige Fristen einzuräumen ändert nichts daran, dass die Volksgesetzgebung eingeschränkt und damit geschwächt wird.
Die Piratenpartei Hamburg hält es für unangemessen unter dem Zeitdruck der Olympia-Bewerbung eine so weitreichende Änderung der Grundsätze unserer Demokratie vorzunehmen. Änderungen der Verfassung müssen mit der notwendigen Sorgfalt erfolgen. Daher fordern wir die Bürgerschaft auf, auf diesen Beschluss zu verzichten und stattdessen eine Verfassungsänderung zu beschließen, die nur für den konkreten Fall eines Olympia-Referendums Anwendung findet. Damit kann auch die inhaltliche Frage der Olympia-Bewerbung sauber von der allgemeinen Ausgestaltung der Volksgesetzgebung getrennt werden.
Um der Aufforderung Nachdruck zu verleihen unterstützen wir die Petition „Rettet den Volksentscheid!„ und fordern ausdrücklich zur Mitzeichnung auf!
Nach der Verfassungsänderung zur Einführung der 3% Hürde bei Wahlen zu den Bezirksversammlungen, ist dies ein weiterer Versuch der Bürgerschaftsparteien, Hamburgs Bürger in der politischen Willensbildung einzuschränken.
Die Bürgerschaft muss hier davor bewahrt werden eine große Dummheit zu begehen.
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