Das Hamburger Wahlrecht erlaubt es den Bürgern selbst zu entscheiden, welche Kandidaten einer Partei in die Bürgerschaft einziehen sollen und welche nicht. Durch die Vergabe von 5 Stimmen landesweit und 5 Stimmen im Wahlkreis kann die starr vorgegebene Reihenfolge der Parteilisten verändert werden. Diese Möglichkeit haben sich die hamburger Bürger durch Volksbegehren, initiiert vom Verein Mehr Demokratie e.V., selbst gegeben. Dennoch werden die Wähler in Hamburg durch ihren eigenen Bürgermeister Olaf Scholz, die regierende SPD und die CDU immer wieder für zu dumm für dieses Wahlrecht erklärt.
Das Wahlrecht funktioniert nach dem Prinzip „Kumulieren und Panaschieren“, nach dem jeder Wähler mehrere Stimmen auf Kandidaten und Parteien aufteilen kann. Es kann nicht nur die Sitzverteilung zwischen den Parteien bestimmt werden, sondern auch besonders gute Abgeordnete gegenüber schlechteren bevorzugt werden. Diese Bewertung einzelner Abgeordneter nehmen in der Regel die Parteien selbst vor, wenn sie die Reihenfolge ihrer Parteilisten bestimmen. Das hamburger Wahlrecht gibt den Wählern diese zusätzliche Möglichkeit der Bewertung an die Hand und gehört damit zu den demokratischsten und bürgerfreundlichsten Wahlrechten in ganz Deutschland.
Besonders die großen Parteien SPD und CDU sind stark von innerparteilichen Machtkämpfen und Absprachen geprägt. Eine wirkliche offene und faire Wahl um die besten Listenplätze findet zwischen den Kandidaten in der Regel gar nicht erst statt. Die flexible Wahl der Bürgerschaft selbst stört diese Machenschaften ganz erheblich. Darum lassen diese Parteien leider keine Gelegenheit aus, das Hamburger Wahlrecht schlecht zu reden und die Bürger für „überfordert“ zu erklären.
Ganz anders jedoch die Erfahrungen des Landeswahlleiters.
Danach waren zur Bezirkswahl nur 0,6 bzw 0,5% der Stimmen, auf Grund des Wahlrechts ungültig (zu viele Kreuze). Der Rest der Ungültigen, deren Anstieg immer gerne auf das Wahlrecht zurückgeführt wird, waren leere, durchgestrichene oder sonst wie bewusst ungültig gemachte Stimmzettel.
Die Piratenpartei Hamburg fordert die Parteien der Bürgerschaft ausdrücklich auf die demokratischen Wahlmöglichkeiten der hamburger Bürger nicht zu beschneiden! Das Hamburger Wahlrecht ist aus der Volksgesetzgebung entstanden, um den Wählern einen größeren Einfluss auf ihre Volksvertreter zu geben. Sie haben kein Recht diese Entscheidungsgewalt wieder an sich zu reißen!
In der Mehrzahl der Bundesländer sind vergleichbare Wahlrechte bei Kommunalwahlen schon lange üblich. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass ausgerechnet die Wähler in Hamburg nicht in der Lage sein sollten zwei mal 5 Kreuze zu setzen.
Sechs! Setzen!
Schreiberling dieses obigen Textes hätte sich auch mal näher mit dem hamburger Wahlrecht beschäftigen können, dann wäre ihm dieser Artikel bei #Spiegel http://www.spiegel.de/politik/deutschland/neues-wahlrecht-hamburger-waehlten-bewerber-von-hinteren-listenplaetzen-a-747380.html aufgefallen, der dem obigen Text fundamental widerspricht.
Auch hätte Schreiberling sich die Mühe machen können, die #Spiegel-Kernaussage „einige Wähler sind zu blöd zu wählen“ beim Internetzangebot des Landeswahlleiters zu verifizieren.
Aber so: Sechs! Setzen!
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