Die Bundesregierung wird sich nicht mit Bundestagspetitionen befassen müssen, die eine Aufenthaltserlaubnis für den Whistleblower Edward Snowden in Deutschland fordern. Katharina Nocun, Datenschutzexpertin und ehemalige politische Geschäftsführerin der Piratenpartei hatte in ihrer Petition vom Sommer 2013 eine Aufenthaltserlaubnis für den Whistleblower Edward Snowden gefordert. Diese ist nun vom Petitionsausschuss abgelehnt worden. Die Piratenpartei veröffentlichte den Ablehnungstext im Volltext.
In dem Ablehnungsschreiben heißt es unter anderem zum Aufenthaltsrecht: »Eine Sondersituation in diesem Sinne kommt hier nicht in Betracht, da Herr Snowden die Möglichkeit hat, auf andere Staaten zurückzugreifen, die ihm ihrerseits Zuflucht bieten, sowie allein die mögliche bevorstehende Strafverfolgung in anderen Ländern keinen dringenden humanitären Grund rechtfertigt.«
Nocun kritisiert diese Antwort: »Die Blockade des Petitionsausschusses kommt der großen Koalition politisch sehr entgegen. Ich bezweifle aber, dass es die Aufgabe eines Petitionsausschusses ist, der Regierung nach dem Mund zu reden. Nachdem meine Petition für eine Klage der Bundesregierung gegen die britischen Spionageprogramme bereits mit <a class="extern" href=“http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/tempora-bundestag-weist-petition-gegen-ueberwachung-ab-a-919189.html“>fadenscheinigen Begründungen noch nicht einmal veröffentlicht werden durfte, zeigt der Petitionsausschuss erneut, dass er sich in Sachen Aussitzen zum Erfüllungsgehilfen der Bundesregierung macht.«
Weiter heißt es im Antwortschreiben des Petitionsausschusses: »Insbesondere sind die politischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland nach Auffassung des Ausschusses im vorliegendem Fall nicht in einem handlungsbedürftigem Maße berührt, da die Wahrung politischer Interessen die Wahrung außenpolitischen Handlungsspielraums meint, der durch eine Nichtaufnahme Snowdens nicht gefährdet ist.«
Nocun fordert die Bundesregierung zum Handeln auf: »Die Ausweisung des obersten US-Spions war ein erster, richtiger Schritt. Konsequent wäre es, seine Aufenthaltserlaubnis gleich an Edward Snowden weiter zu reichen. Es ist ein Skandal, dass nach wie vor hunderte US-Spione eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bekommen, die Edward Snowden verweigert wird. Der Fall Snowden ist symptomatisch für eine wachsende Entfremdung zwischen einer Regierung, die Aufklärung blockiert, und einer Bevölkerung, die sich nicht länger überwachen lassen will. Es liegt im politischen Interesse der Bürger, die Aktivitäten des BND, der NSA und ihrer Freunde lückenlos aufzuklären. Dafür muss Snowden in Deutschland vor dem Untersuchungsausschuss aussagen können.«
Quellen:
[1] http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundestag-abgeordnete-lehnen-snowden-petitionen-ab-a-980301.html
[2] http://kattascha.de/wp-content/uploads/2014/07/Snowden-Petition-Nocun2.pdf
[3] http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/tempora-bundestag-weist-petition-gegen-ueberwachung-ab-a-919189.html
Die Bundesregierung wird sich nicht mit Bundestagspetitionen befassen müssen, die eine Aufenthaltserlaubnis für den Whistleblower Edward Snowden in Deutschland fordern. Katharina Nocun, Datenschutzexpertin und ehemalige politische Geschäftsführerin der Piratenpartei hatte in ihrer Petition vom Sommer 2013 eine Aufenthaltserlaubnis für den Whistleblower Edward Snowden gefordert. Diese ist nun vom Petitionsausschuss abgelehnt worden. Die Piratenpartei veröffentlichte den Ablehnungstext im Volltext.
In dem Ablehnungsschreiben heißt es unter anderem zum Aufenthaltsrecht: »Eine Sondersituation in diesem Sinne kommt hier nicht in Betracht, da Herr Snowden die Möglichkeit hat, auf andere Staaten zurückzugreifen, die ihm ihrerseits Zuflucht bieten, sowie allein die mögliche bevorstehende Strafverfolgung in anderen Ländern keinen dringenden humanitären Grund rechtfertigt.«
Nocun kritisiert diese Antwort: »Die Blockade des Petitionsausschusses kommt der großen Koalition politisch sehr entgegen. Ich bezweifle aber, dass es die Aufgabe eines Petitionsausschusses ist, der Regierung nach dem Mund zu reden. Nachdem meine Petition für eine Klage der Bundesregierung gegen die britischen Spionageprogramme bereits mit <a class="extern" href=“http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/tempora-bundestag-weist-petition-gegen-ueberwachung-ab-a-919189.html“>fadenscheinigen Begründungen noch nicht einmal veröffentlicht werden durfte, zeigt der Petitionsausschuss erneut, dass er sich in Sachen Aussitzen zum Erfüllungsgehilfen der Bundesregierung macht.«
Weiter heißt es im Antwortschreiben des Petitionsausschusses: »Insbesondere sind die politischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland nach Auffassung des Ausschusses im vorliegendem Fall nicht in einem handlungsbedürftigem Maße berührt, da die Wahrung politischer Interessen die Wahrung außenpolitischen Handlungsspielraums meint, der durch eine Nichtaufnahme Snowdens nicht gefährdet ist.«
Nocun fordert die Bundesregierung zum Handeln auf: »Die Ausweisung des obersten US-Spions war ein erster, richtiger Schritt. Konsequent wäre es, seine Aufenthaltserlaubnis gleich an Edward Snowden weiter zu reichen. Es ist ein Skandal, dass nach wie vor hunderte US-Spione eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bekommen, die Edward Snowden verweigert wird. Der Fall Snowden ist symptomatisch für eine wachsende Entfremdung zwischen einer Regierung, die Aufklärung blockiert, und einer Bevölkerung, die sich nicht länger überwachen lassen will. Es liegt im politischen Interesse der Bürger, die Aktivitäten des BND, der NSA und ihrer Freunde lückenlos aufzuklären. Dafür muss Snowden in Deutschland vor dem Untersuchungsausschuss aussagen können.«
Quellen:
[1] http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundestag-abgeordnete-lehnen-snowden-petitionen-ab-a-980301.html
[2] http://kattascha.de/wp-content/uploads/2014/07/Snowden-Petition-Nocun2.pdf
[3] http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/tempora-bundestag-weist-petition-gegen-ueberwachung-ab-a-919189.html