Am Morgen des 23. Juli 2014 wurde die Wohnung des Hamburger Pressefotografen T. von der Polizei durchsucht. Dabei wurden eine Kamera, sein Computer, mehrere Festplatten, Mobiltelefone und weitere Gegenstände beschlagnahmt. T. betreibt eine Seite auf Facebook und einen Twitter-Accout [1][2] auf denen er regelmäßig Fotos von Demonstrationen veröffentlicht. Die Begründung für die Durchsuchung bezieht sich laut Beschluss auf eine kleine Anzahl „Verstöße gegen das Kunsturheberrechtsgesetz“. Die Hamburger Polizei behauptet, die Persönlichkeitsrechte ihrer Beamten wären durch die Abbildung im Internet verletzt worden. Begleitend wurde ihm ein weiterer Beschluss überreicht, zusätzlich eine weitaus größere Anzahl Fotos der Öffentlichkeit unzugänglich zu machen. Auf etlichen dieser beanstandeten Aufnahmen sind allerdings lediglich Helmnummern zu erkennen oder große Gruppen von bis zu ca. 50 Beamten, fotografiert im steilen Winkel von einer Brücke, so dass kein Beamter einzeln erkennbar ist. Der Aufforderung, diese Aufnahmen, binnen drei Tagen zu entfernen, ist T. inzwischen nachgekommen.
Für die Hamburger PIRATEN stellt dies einen nicht hinnehmbaren Angriff auf die Pressefreiheit dar. Dokumentationen von Polizeieinsätzen liegen im öffentlichen Interesse und sind daher auch nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts von den Erlaubnisgründen des §23 KunstUrhG abgedeckt [3]. Dies gilt auch für Fotos, auf denen Polizisten unter Umständen erkennbar sind. Eine rechtsstaatlich handelnde Polizei muss es sich gefallen lassen, bei ihrer Arbeit beobachtet und kritisch begleitet zu werden. Ob jemand klassischer Journalist ist oder Blogger macht dabei keinen Unterschied. Auch das müsste die Hamburger Polizei eigentlich wissen, ist doch vor etwa zwei Wochen erst ein Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg rechtskräftig geworden, in dem das Vorgehen einer Hamburger Polizeieinheit im Zuge eines Gorleben-Einsatzes gegen ein Podcastteam für rechtswidrig befunden wurde.[4]
Die Piratenpartei Hamburg fordert deswegen schon seit längerem, nicht nur Film- und Fotoaufnahmen bei Polizeieinsätzen generell zu tolerieren, sondern auch den Versuch durch Amtsträger, derartige journalistische Tätigkeit zu be- oder verhindern unter einen eigenen Straftatbestand zu stellen.
Hinzu kommt in diesem Fall, dass das schwer in die Grundrechte eingreifende Mittel der Hausdurchsuchung unserer Ansicht nach völlig unangemessen ist im Vergleich zum angeblich begangenen Delikt, dass mit einer Strafe von maximal einem Jahr Freiheitsentzug oder Geldstrafe absolut am unteren Ende der Strafbarkeit steht. Desweiteren findet eine „Verbreitung oder öffentliche Zurschaustellung“ (§ 22 KunstUrhG) per Definition nicht in den eigenen vier Wänden statt. Eine Beweisführung wäre demnach aller Wahrscheinlichkeit nach problemlos auch ohne eine Durchsuchung möglich. Die Durchsuchung ist vielmehr als Akt der Einschüchterung zu werten.
Als Hamburger PIRATEN sind wir der Meinung, dass Polizei und Staatsanwaltschaft sich hier Sonderrechte herausgenommen haben, die gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstoßen. Eine Prüfung wäre angebracht, inwiefern das Vorgehen der beteiligten Beamten und Richter hier mit Konsequenzen belegt werden könnte.
Dem Fotografen wünschen wir viel Erfolg bei der Abwendung des Ermittlungsverfahrens und seinen rechtlichen Schritten gegen die Durchsuchung, und dass er sich nicht einschüchtern lässt und weiter seiner Tätigkeit nachgeht.
[1] www.facebook.com/demofotos
[2] https://twitter.com/DefoHH/status/491872498037059584
[3] https://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/03/28/polizisten-mssen-sich-fotografieren-lassen/
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=280312U6C12.11.0
[4] http://www.metronaut.de/2014/07/podcastbus-prozess-urteil-rechtskraeftig-urteilsbegruendung-eine-wahre-freude/

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